Allgemeine Geschäftsbedingungen

der onTour Media GmbH

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis der onTour Media GmbH, Schönhauser Allee 36-39, Kulturbrauerei Hof 3, Gebäude 8, Aufgang 7, 10435 Berlin (nachfolgend „onTour Media“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

Mit „Kunde“ ist sowohl die juristische Person gemeint, welche Produkte der onTour Media kauft („Buchender“), als auch die Person, welche die Durchführung für die jeweiligen Gruppen verantwortet („Durchführender“). In der Praxis können dies zwei verschiedene oder die selbe Person sein.

Die onTour Media bietet digital gesteuerte Erlebnisse für Gruppen an (i.d.R. Schulklassen, Unternehmen, private Gruppen oder sonstige Organisationen), die der Kunde für diese Gruppen buchen kann.
In diesem Rahmen erkunden die Teilnehmer des Erlebnisses eigenständig Stadtteile, angeleitet von einer eigens zu diesem Zweck von der onTour Media entwickelten Anwendung (App / Web-App / Plattform) – (nachfolgend „onTour-System“). Die Teilnehmer nehmen über ihre mobilen Endgeräte Fotos, Audios und Videos auf, die sie anschließend über das onTour-System hochladen. Die onTour Media produziert aus diesen Aufnahmen einen individuellen Film des Erlebnisses (nachfolgend „Ergebnisfilm“), der dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.

2. Vertragsschluss

2.1. Buchung per E-Mail und Telefon
Das Erlebnis ist per E-Mail oder Telefon anzufragen/buchbar. onTour verschickt nach Anfrage per E-Mail ein Angebot. Dieses muss der Kunde noch einmal per E-Mail bestätigen, damit der Vertrag rechtssicher zustande kommt.

2.2 Vertragsschluss über Vertriebspartner
Der Kunde kann das Erlebnis zudem über Vertriebspartner der onTour Media erwerben. In diesem Falle erfolgt der Vertragsschluss über das Erlebnis im Rahmen der Buchung gemäß den Bestimmungen über den Vertragsschluss des jeweiligen Vertriebspartners.

3. Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Abschluss des Vertrages. onTour Media speichert sämtliche Aufnahmen des Kunden und kann den Ergebnisfilm zum Download zur Verfügung stellen. Die onTour Media löscht dann alle kundenbezogenen Daten und sämtliche Aufnahmen innerhalb von 3 Monaten nach dem Durchführungsdatum. Sollte der Kunde das Vertragsverhältnis vorher beenden wollen, reicht eine formlose E-Mail an [email protected]. Eine Bereitstellung des Ergebnisfilms ist dann nicht mehr möglich.

4. Leistungen der onTour Media

4.1 Die onTour Media erlaubt die Nutzung des Erlebnisses, indem sie dem Kunden Zugangsdaten zu den passwortgeschützten Bereichen des onTour-Systems bereitstellt. Mit dem erstmaligen Login in das onTour-System, registriert sich der Kunde.

4.2 Die onTour Media stellt dem Kunden Passwortgeschütze Bereiche für das Erlebnis mit verschiedenen Contents im onTour-System zur Verfügung, darunter u.a.
Vorbereitungsmaterialien und Tutorials zur Anwendung für den Kunden über alle wesentlichen Aspekte in Zusammenhang mit dem Erlebnis sowie zur Anleitung der Teilnehmer
rechtliche Dokumente zur Aushändigung an die Teilnehmer, z.B. Einwilligungserklärung für das Erlebnis nach UrhG, KUG und DSGVO (nachfolgend „Einwilligungserklärung“)
Erlebnis-Aufgaben und Erlebnis-Karten zum Absolvieren im Rahmen des Erlebnisses
Upload-Funktionen für die von den Teilnehmern aufgenommenen Fotos, Videos und Audios

4.3 Die onTour Media erbringt Cutterleistungen, in dem sie aus dem Foto-, Audio- und Videomaterial, das während des Erlebnisses von den Teilnehmern aufgezeichnet wird, einen individuellen Ergebnisfilm zusammenschneidet und ggf. mit Musik unterlegt.

4.4 Im Rahmen der Ergebnisfilm-Erstellung stellt die onTour Media dem Kunden eigenes Foto- und Bildmaterial kostenlos zur Verfügung.

4.5 Die onTour Media holt die erforderlichen Genehmigungen / Lizenzen in Zusammenhang mit der Ergebnisfilmherstellung ein, z.B. GEMA Lizenzen.

4.6 Den fertigen Ergebnisfilm stellt die onTour Media dem Kunden passwortgeschützt zum Download zur Verfügung.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung nach Maßgabe von Ziffer 6.

5.2 Der Kunde händigt den Teilnehmern die Einwilligungserklärung aus und stellt sicher, dass von jedem Teilnehmer/ bzw. nach Maßgabe der Einwilligungserklärung von dessen Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einwilligungserklärung spätestens bei der Durchführung des Erlebnisses vorliegen.


5.3 Der Kunde sichtet den von der onTour Media produzierten Ergebnisfilm mit den Aufnahmen der Teilnehmer. Der Kunde stellt dabei sicher, dass diejenigen Materialien, die der onTour Media zur Verfügung gestellt werden, von den einzelnen Teilnehmern nicht über den Inhalt der jeweiligen Einwilligungserklärung hinausgehen.



5.4 Der Kunde stellt überdies sicher, dass die Aufnahmen den Vorgaben der onTour Media GmbH entsprechen und zudem keine herabwürdigenden und/oder verleumderischen Inhalte haben, die geeignet sind, das Anstandsgefühl eines billig und gerecht Denkenden zu verletzen und/oder sonst rechts- insbesondere verfassungswidrig sind.


5.5 Der Kunde verpflichtet sich, nach Mitteilung über die Bereitstellung des Ergebnisfilms durch die onTour Media, den Ergebnisfilm binnen von 6 Monaten downzuloaden.

6. Vergütung

6.1 Vergütung bei Buchung über die Website der onTour Media
Die Vergütung der Leistungen der onTour Media erfolgt im Rahmen der Buchung des Erlebnisses. Der Preis erfolgt per Angebot/ Buchungsbestätigung und ist bindend.

6.2 Vergütung bei Buchung über einen Vertriebspartner
Die Vergütung der Leistungen der onTour Media erfolgt bei der Buchung des Erlebnisses über einen Vertriebspartner zu den von diesem festgelegten Konditionen. Es gelten in diesem Falle die Bestimmungen über die Vergütung des jeweiligen Vertriebspartners.

6.3 Zahlungsmethoden
Die onTour Media akzeptiert die im Angebot/ Buchungsbestätigung zum Zeitpunkt der Buchung genannten Zahlungsmethoden.
Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, bzw. des Kreditinstituts des Kunden. Die onTour Media ist daher nicht verantwortlich für eventuelle Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren, die von dem Kreditinstitut des Kunden aufgrund von Zahlungen an die onTour erhoben werden.

7. Rabatte und Gutscheine

7.1 Rabattaktionen ermöglichen die Buchung des Erlebnisses zu einem reduzierten Preis. Hierzu kann die onTour Media Rabattgutscheine ausgeben. Rabattgutscheine haben eine begrenzte Gültigkeit und einen Mindestbestellwert, der sich aus dem jeweiligen Rabattgutschein oder den Rabattbedingungen ergibt. Sie sind nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar. Eine Barauszahlung eines Rabattgutscheins ist nicht möglich. Pro Buchung ist nur ein Rabattgutschein einlösbar.

7.2 Gutscheine, die der Kunde bei Buchung des Erlebnisses über einen Vertriebspartner erhält, sind keine Rabattgutscheine nach Maßgabe von Ziffer 7.1, sondern dienen lediglich dazu, die bereits bei dem Vertriebspartner gebuchten Leistungen direkt gegenüber der onTour Media einzulösen.

8. Übertragbarkeit der Buchung

Das gebuchte Erlebnis kann innerhalb des bei der Buchung angegebenen Zeitraums auf eine andere Gruppe übertragen werden. Der Leistungsinhalt der onTour Media bleibt von der Änderung unberührt. Die Übertragung auf eine andere Gruppe hat per E-Mail zu erfolgen an: [email protected]

9. Widerrufsrecht

9.1 Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

9.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.


9.3 Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde onTour Media (onTour Me-dia GmbH, Schönhauser Allee 36-39, Kultur-brauerei Hof 3, Gebäude 8, Aufgang 7, 10435 Berlin , Telefonnummer: 030 6293 1521, E-Mail-Adresse: [email protected] ) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

9.4 Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat onTour Media dem Kunden alle Zahlungen, die sie von dem Kunden erhalten hat, einschließlich eventueller Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von onTour angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt habt), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei onTour Media eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die onTour Media dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrück-lich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde onTour Media einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde onTour Media von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

10. Technische Anforderungen

Das Erlebnis selbst ist grundsätzlich App- und/oder webbasiert. Der Kunde muss daher über ein internetfähiges Endgerät verfügen, um das Angebot der onTour Media vollumfänglich nutzen zu können. Gleiches gilt für die Teilnehmenden während der Durchführung. Es wird ebenfalls eine Internetverbindung benötigt.

Der Kunde stellt sicher, dass mindestens ein Teilnehmer pro Gruppe über ein internetfähiges Endgerät verfügt.

11. Nutzung der onTour-Systems

Die Nutzung des onTour-Systems unterliegt vollumfänglich den Nutzungsbedingungen.
 

12. Urheber- und Nutzungsrechte

Unter Umständen werden im Rahmen des Cuttings Materialien (Bilder/Videos) der onTour Media verwendet, die urheberrechtlich geschützt sind.

Soweit durch den Ergebnisfilm urheberechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstanden sind oder noch entstehen, räumt die onTour Media dem Kunden die erforderlichen, nicht ausschließlichen, weiter übertragbaren Nutzungsrechte ein. Dies umfasst:

• Das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, den Ergebnisfilm / Teile des Ergebnisfilms im Rahmen der eingeräumten Nutzungsarten beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild- / Tonträgern – zu vervielfältigen und zu verbreiten, insbesondere innerhalb der Teilnehmer zu zeigen.

Von der Nutzungsrechteeinräumung ausdrücklich nicht erfasst sind das Senderecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

Es handelt sich um ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur nicht kommerziellen Nutzung.

13. Werbung

13.1 Die onTour Media darf das eigene Unternehmen sowie bei Buchung über einen Vertriebspartner auch dessen Unternehmen durch Einblendung des Logos im Ergebnisfilm bewerben.

13.2 Die onTour Media verwendet das im Rahmen des Erlebnis Berlin entstandene Material nicht zu Werbezecken.

14. Datenschutz

14.1 Es werden zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Geschäftszwecke personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Dies geschieht im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die von dem Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von der onTour Media ausschließlich zu den sich aus dem Vertrag oder diesen AGB ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben, gespeichert und verarbeitet.

14.2 Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht. Dies gilt nicht in Hinblick auf die Weitergabe an zur Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte im Rahmen der Vertragsabwicklung. Eine Übermittlung der Daten an zur Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte erfolgt ebenso nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das zur Vertragsabwicklung erforderliche notwendige Minimum. Alles weitere regelt die Datenhinweiserklärung für die Kunden als Vertragspartner. Diese ist einsehbar unter https://ontour.org/datenschutz/

14.3 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten ändern oder löschen zu lassen. Jedoch besteht dieses Recht dann nicht, wenn deren Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Darüber hinaus besteht es nicht, wenn die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung sowie Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und der onTour Media erforderlich sind und für diese Zwecke gespeichert werden müssen.

15. Datensicherheit

Die onTour Media setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des Art. 32 der DSGVO ein, um anfallende oder erhobene personenbezogene Daten zu schützen, insbesondere gegen zu-fällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen den Angriff unberechtigter Personen. Die Sicherheitsmaßnahmen der onTour Media sind entsprechend der technologischen Möglichkeiten orientiert und werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

16. Höhere Gewalt

16.1 Im Falle höherer Gewalt werden die Parteien von ihren Leistungen frei. Bei höherer Gewalt handelt es sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung um ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis (BGH, Urt. v. 16.05.2017, Az. X ZR 142/15).

16.2 Das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer, Demonstrationen, die Sicherheitsfolgen bei Auffinden verdächtiger Gegenstände, schlechtes Wetter einschließlich Eis, Schnee und Sturm sowie bekannte Pandemien fallen in keinem Fall unter den Begriff „höhere Gewalt“. Diese Ereignisse unterliegen der Risikosphäre des Kunden.

16.3 Diese Klausel entfaltet ihre Wirkung insbesondere nicht mehr im Zusammenhang mit der aktuellen COVID-19-Pandemie. Eine Klausel zu höherer Gewalt kann ihre Wirkung nur für Ereignisse entfalten, die für die Vertragspartner bei Vertragsschluss unvorhersehbar und nicht erkennbar waren. Hier gelten die Spezial-Regelungen nach Ziffer 20.

16.4 OnTour Media haftet nicht für unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Durchführung des Ereignisses unmöglich machen und nicht vom onTour Media zu vertreten sind. Muss das Ereignis infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung abgesagt werden und ist onTour Media nicht direkt Adressat der behördlichen Verfügung, hat der Kunde einen Anspruch auf Vertragsanpassung gegenüber onTour Media.

17. Absage / Verlegung / Stornierungsbedingungen

17.1 Stornierungsbedingungen bei Buchung über die Website der onTour Media
Sagt der Kunde aus einem anderen, außerhalb von Ziffer 16 liegenden und von onTour Media nicht zu vertretenden Grund die Durchführung des Erlebnisses ab oder möchte der Kunde dieses verlegen, hat er dies onTour Media unverzüglich in Textform anzuzeigen und den entsprechenden Rücktritt vom Vertrag gegenüber onTour Media in Textform zu erklären, sofern er die Buchung über die Website der onTour Media vorgenommen hat. In diesem Fall ist der Kunde gegenüber onTour Media zum Ersatz des Schadens abzüglich ersparter Aufwendung verpflichtet. Trägt onTour Media an der Absage oder der Verlegung ein Mitverschulden, erhält onTour Media einen verminderten Entschädigungsbetrag nach Maßgabe der beiderseitigen Verantwortung.

17.2 OnTour Media hat den Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes zum vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Preis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Eine Ausfallentschädigung ist bei Buchung der Erlebnisses über die Website der onTour Media dabei gemessen am Rücktrittszeitpunkt in folgender Höhe der vereinbarten Vergütung fällig:

• bis 48 Stunden vor dem angemeldeten Durchführungsdatum kostenfrei
• Danach 100 % der vereinbarten Vergütung

17.3 Nach Durchführung des Erlebnisses und Übermittlung des Materials durch den Kunden an die onTour Media gem. Ziffer 5.6 ist keine kostenreduzierte Stornierung mehr möglich.

17.4 Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass durch die Stornierung ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die angesetzten Pauschalen entstanden ist.

17.5 Stornierungsbedingungen bei Buchung über Vertriebspartner
Bei einer Buchung des Erlebnisses über einen Vertriebspartner gelten dessen Stornierungsbedingungen vollumfänglich. Die Ziffern 17.1 – 17.4 finden keine Anwendung.

18. Mängel und Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelgewährlleistungsrechte, insbesondere die § 327e, §§ 327i ff. BGB.
 

19. Haftung

19.1 Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. OnTour Media haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch insbesondere für

a) die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.

19.2 Auf Schadensersatz haftet die onTour Media– gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der onTour Media, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit der onTour Media, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet die onTour Media nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags-partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der onTour Media auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens in maximaler Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt.

19.3 Die Haftungsfreistellung nach Absatz 2 gilt auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der onTour Media.

19.4 Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit durch onTour Media oder ihre Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Dienstleistung übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

19.5 Der Kunde hält onTour Media unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die dadurch entstehen, dass das nach Ziffer 5.6 zur Verfügung gestellte Material gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Foto-/Bild- und Namensrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte, Persönlichkeitsrechte) oder sonstige gesetzliche Vor-schriften verstößt. Die Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf alle etwaig anfallenden Abmahn-, Gerichts- und Rechts-verfolgungskosten.

20. Pandemie-Spezialklausel

20.1 Die Parteien kennen die Risikolage, dass durch eine Pandemie ein Risiko einer möglichen Absage oder ein Verlegungszwang für das Erlebnis bestehen kann. Dies gilt insbesondere, wenn für den geplanten Zeitraum der Durchführung des Erlebnisses künftig ein behördliches Verbot erlassen werden sollte, da eine Pandemie und ihre potentiellen Folgen für die Planung und -Umsetzung der des Erlebnisses nun vorhersehbar sind. Ein solches Verbot kann etwa in einer Reisebeschränkung liegen oder in einem Verbot, sich in Gruppen im öffentlichen Raum zusammenzufinden.

20.2. Die Organisation und Durchführung des Erlebnisses ist für den Kunden unmöglich wenn,

a) eine behördliche Verbotsverfügung oder
b) eine Risikolage vorliegt, deren Gefahrenprognose derzeit noch nicht getroffen wer-den kann, aber die Vorgaben der jeweiligen zuständigen Gesundheitsbehörde in Berlin, das RKI (Robert Koch Institut) und/oder der WHO eine sichere Durchführung des Erlebnisses unwahrscheinlich erscheinen lassen.


20.3 Die Parteien vereinbaren für den Ausfall des Erlebnisses bei Vorliegen einer der Hinderungsgründe gem. 20.2 eine Vertragsanpassung entsprechend der Wahlmöglichkeiten unter 20.4 und 20.5 (Verlegung, Absage). Im Fall einer behördlichen Verbotsverfügung gem. 20.2 a) hat der jeweilige Adressat des Verbotes dem anderen Vertragspartner unverzüglich in Kenntnis zu setzten.

20.4 Corona-bedingte Verlegung
Die Parteien vereinbaren bei Vorliegen einer der unter 20.2 aufgeführten Gründe, dass abweichend der Angaben betreffend den Zeitpunkt des geplanten Erlebnisses aus dem Vertrag, eine Verlegung des Erlebnisses zu einem späteren Zeitpunkt bis maximal 12 Monate nach dem ursprünglich geplanten Termin erfolgen kann.
Verlegung bedeutet, dass das geplante Erlebnis mit demselben Leistungsinhalt und – Umfang zu einem späteren Zeitpunkt statt – findet. Die Termins-Findung liegt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit seitens der onTour Media. Der Wunsch einer Verlegung ist der onTour Media in Textform innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden der Hinderungsgründe gem. 20.2 anzuzeigen.
Macht der Kunde von dem Angebot der Verlegung Gebrauch, ist er entgegen etwaiger entgegenstehenden Regelungen aus Vertrag und/oder AGB nicht dazu verpflichtet, den Rücktritt zu erklären; in diesem Fall ist der Kunde gegenüber der onTour nicht zur Zahlung von Stornierungsgebühren gegenüber der alten Vereinbarung verpflichtet.
Die bereits geleistete Zahlung wird auf das neue Erlebnis angerechnet.
Insofern eine Corona-bedingte Verlegung nicht möglich ist, gelten die Bestimmungen bezüglich der vollständigen Corona-bedingten Absage nach 20.5.

20.5 Kostenfreie Corona-bedingte Absage
Lehnt der Kunde eine Verlegung ab und kann er aufgrund eines der unter 20.2 genannten Gründe das Erlebnis nicht durchführen und entfällt deshalb auch das Erlebnis, so kann der Kunde bis zum Durchführungstag kostenfrei gegenüber der onTour Media stornieren. Es genügt hierfür die Text-form.

Versäumt der Kunde die pandemiebedingte Absage bis zum Durchführungstag ist er der onTour Media zum Ersatz des Schadens abzüglich ersparter Aufwendung verpflichtet (sog. Ersatzanspruch als Ausfallentschädigung). Der Stornosatz wird in diesem Fall gegenüber der Regelung aus Ziffer 17.2 dahingehend angepasst, dass eine Reduzierung des hier vereinbarten Stornosatzes um 10 % erfolgt. Somit ist in diesem Falle eine Stornierungs-gebühr i.H.v. 70% der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass durch die Stornierung ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als diese Pauschale entstanden ist.

21. Schlussbestimmungen

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des IPR.

21.2 Sofern gesetzlich kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

21.3 Diese AGB in Zusammenhang mit dem individuellen Vertrag enthalten, inklusive Anlagen, alle zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bestimmungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform gem. § 126 b BGB. Diese liegt vor, wenn die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben ist, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wurde. Erklärungen per E-Mail genügen den Erfordernissen des § 126 b BGB. Das gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.

21.4 Sollte eine Regelung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder wenn die AGB oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt von den Parteien eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall der Regelungslücke.

Stand: Juni 2023

*Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text weitestgehend die männliche Form verwendet.