Allgemeine Geschäftsbedingungen

der onTour Media GmbH

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln da Verhältnis der onTour Media GmbH, Schönhauser Allee 36-39, Kulturbrauerei Hof 3, Gebäude 8, Aufgang 7, 10435 Berlin (nachfolgend „onTour Media“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“*).

Der Kunde beabsichtigt, von der onTour Media das Erlebnis „Videoprojekt Berlin“ in Anspruch zu nehmen:

Die onTour Media bietet einen digital gesteuerten Erlebnisausflug für Schulklassen an, die der Kunde (in der Regel der Lehrer) für diese buchen kann. In diesem Rahmen erkunden die Schüler (nachfolgend: „Teilnehmer“) eigenständig einen Berliner Kiez, begleitet von einer eigens zu diesem Zweck von der onTour Media entwickelten App. Auf dieser werden den Teilnehmern verschiedene Aufgaben zur Verfügung gestellt, die sie im Rahmen eines Videoprojekts lösen. Zu diesem Zwecke nehmen sie über ihre mobilen Endgeräte Fotos und Videos auf, die sie anschließend in der App hochladen. Nach Freigabe durch den Kunden erstellt die onTour Media aus diesen Aufnahmen einen individuellen Film, der dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Vertragsschluss über die Website der onTour Media

Der Kunde kann das Videoprojekt Berlin über die Website der onTour Media https://ontour.org/cart/ buchen.

Zu diesem Zwecke gibt er die Anzahl der Teilnehmer, das Durchschnittsalter sowie den gewünschten (Klassenfahrts-)Zeitraum ein und wird dann über ein Warenkorbsystem zu der Buchung geleitet.

Durch das Anklicken des Buttons „Erlebnis buchen“ wird der Kunde in den Waren-korbbereich weitergeleitet, in dem er seine Kontaktdaten angibt und eine Zahlungsme-thode auswählt. Nach Eingabe der Informa-tionen und Auswahl der Zahlungsmethode betätigt der Kunde den Verbindlich buchen – Button, bevor er in den geschützten Zahlungsbereich weitergeleitet wird. Die Betätigung des Verbindlich buchen-Buttons stellt ein rechtsverbindliches Angebot dar.
Im Anschluss erhält der Kunde von der on-Tour Media eine automatisch generierte E-Mail mit den Zugangsdaten zu den passwort-geschützten Bereichen des Portals sowie der App. Diese Bestellbestätigung stellt die Annahme des Angebots dar. Mit Eingang dieser E-Mail bei dem Kunden ist der Ver-trag wirksam zustande gekommen.

2.2 Vertragsschluss über (Reise-)Veranstalter

Der Kunde kann das Videoprojekt Berlin zudem über einen Partner der onTour Media (nachfolgendend „(Reise-)Veranstalter“) erwerben.
Eine Liste der (Reise-)Veranstalter finden Sie hier: … .
Der Kunde, der eine Klassenreise bei einem der (Reise-)Veranstalter bucht, kann das Videoprojekt Berlin als inkludierte Zusatz-leistung für die Klassenreise buchen.
In diesem Falle erfolgt der Vertragsschluss über das Videoprojekt Berlin im Rahmen der Reisebuchung gemäß den Bestimmung über den Vertragsschluss des jeweiligen (Reise-) veranstalters.

Der Kunde erhält von dem (Reise-) Veranstalter nach Vertragsschluss einen Gutscheincode. Den Gutscheincode kann er vor Betätigung des „Erlebnis buchen“ -Buttons eingeben. Der Buchungspreis redu-ziert sich daraufhin auf 0,- € (in Worten: null Euro). Der Kunde gelangt nach Betätigung des „Erlebnis buchen“- Buttons in den Wa-renkorbbereich, in dem er seine Kontaktdaten angibt. Nach Betätigung des Verbindlich buchen-Buttons erhält er eine automatisch generierte E-Mail mit den Zugangsdaten zu dem passwortgeschützten Bereichen der App des Kundenbereichs.

 

3. Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Abschluss des Vertrages und endet drei Monate nach dem Download des Ergebnisfilms durch den Kunden aus dem passwortgeschützten Bereich des Portals, bzw. sechs Monate nach Mitteilung über den Upload des Ergebnisfilms durch die onTour Media, sollte der Kunde diesen nicht innerhalb dieses Zeitraums gedownloaded haben, vgl. Ziffer 5.8. Die Zugangsdaten bleiben gespeichert, sodass der Kunde auch nach Vertragsbeendigung Zugriff auf das Portal / die App hat.

 

4. Leistungen der onTour Media

4.1 Die onTour Media erlaubt dem Kunden die Nutzung der App sowie des Portals, in-dem sie dem Kunden Zugang zu den pass-wortgeschützten Bereichen der App sowie des Portals gewährt. Das Portal stellt sich in der Desktop-Version dar. Die App-Version ist über mobile Endgeräte erreichbar. Dazu stellt die onTour Media dem Kunden in der Bestätigungs-E-Mail einen Benutzernahmen sowie ein Passwort (nachfolgend zusammen „Zugangsdaten“) zur Verfügung.

Die onTour Media stellt dem Kunden über-dies mit der Bestätigungs-E-Mail fünf weitere Zugangsdaten zur Verfügung, die für 5 Teilnehmergruppen (Schülergruppen einer Klasse) gedacht sind.

Bei Mehrfachbuchungen behält der Kunde seine Zugangsdaten für Portal und App. Die Teilnehmer erhalten hingegen bei einer erneuten Buchung neue Zugangsdaten für die App.

4.2 Die onTour Media stellt dem Kunden in den passwortgeschützen Bereichen der App bzw. des Portals verschiedenen Content zur Verfügung, darunter u.a.

• Vorbereitungsmaterialien zur Anwendung vor dem Erlebnis, z.B. einen Infofilm

• Tutorials für den Kunden über alle wesentlichen Aspekte in Zusammenhang mit dem Erlebnis sowie zur Anleitung der Teilnehmer

• Rechtliche Dokumente zur Aushändigung an die Teilnehmer, z.B. Einwilligungserklärungen nach UrhG, KUG und DSGVO (nachfolgend „Einwilligungen“)

• Anleitungen zur Durchführung des Erlebnisses, z.B. Tipps zum Anferti-gen der Aufnahmen mit den mobilen Endgeräten für die Teilnehmer

• Aufgabenstellungen zum Absolvieren im Rahmen des Erlebnisses
Der Kunde hat während der gesamten Vertragslaufzeit Zugriff auf diesen Content. Er kann ihn beliebig oft abrufen.

Die App dient hierbei vorrangig zur Durchführung des Erlebnisses selbst (durch die Teilnehmer). Die vor- und nachgelagerten Tätigkeiten, die i.d.R. ausschließlich von dem Kunden vorgenommen werden, wer-den vorrangig über das Portal durchgeführt.

4.3 Die onTour Media erbringt Cutterleistungen, in dem sie aus dem Foto- und Videomaterial, das während des Erlebnisses von den Teilnehmern aufgezeichnet wird, einen einzigartigen Film zusammenschneidet und ggf. mit Musik unterlegt.

4.4 Im Rahmen der Filmerstellung stellt die onTour Media dem Kunden eigenes Foto- und Bildmaterial, das die Stadt Berlin, seine Wahrzeichen etc. zeigt, kostenlos zur Verfü-gung.

4.5 Die onTour Media holt die erforderlichen Genehmigungen / Lizenzen in Zusammenhang mit der Filmherstellung ein, z.B. GEMA Lizenzen.

4.6 Den fertigen Film stellt die onTour Media dem Kunden in dem passwortgeschützten Bereich zum Download zur Verfügung. Die onTour Media informiert den Kunden darüber im Wege des/der … .

4.7 Die onTour Media stellt dem Kunden und den Teilnehmern vor Ort bei der Durch-führung des Erlebnisses einen Support zur Verfügung. Dieser gewährt telefonische Hilfestellungen, insbesondere in technischen Angelegenheiten.

4.8 Die onTour Media informiert den Kunden über Aktualisierungen der App, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit dieser erforderlich sind über die von dem Kunden bei der Registrierung hinterlegten Kontakt-daten.

 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung nach Maßgabe von Ziffer 6.

5.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bei der Buchung in dem Warenkorbbereich hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch Spam-Filter verhindert wird.

5.3 Der Kunde registriert sich zunächst auf dem Portal durch erstmalige Anmeldung in dem passwortgeschützten Bereich. Zudem kann der Kunde nach Maßgabe der Ziffer 10 die App herunterladen und sich dort mit seinen Zugangsdaten einloggen.

5.4 Der Kunde gibt die für die Teilnehmer bestimmten Zugangsdaten an diese weiter und unterstützt sie ggf. bei dem Download der App und dem Login auf den mobilen Endgeräten der Teilnehmer.

5.5 Der Kunde händigt den Teilnehmern die Einwilligungserklärung aus und stellt sicher, dass von jedem Teilnehmer/ bzw. nach Maßgabe der Einwilligungserklärung von dessen Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einwilligungserklärung spätestens bei der Durchführung des Erlebnisses vorliegen.

5.6 Der Kunde sichtet die Foto- und Bildaufnahmen der Teilnehmer und wählt diejenigen Aufnahmen aus, die im Rahmen der jeweiligen Einwilligungserklärung von den Teilnehmern angefertigt wurden. Der Kunde übermittelt dieses Material mittels eines Uploads über die App an die onTour Media. Der Kunde stellt dabei sicher, dass diejenigen Materialien, die der onTour Media zur Verfügung gestellt werden, von den einzel-nen Teilnehmern nicht über den Inhalt der jeweiligen Einwilligungserklärung hinausgehen.

5.7 Der Kunde stellt überdies sicher, dass die Aufnahmen den Vorgaben der onTour Media GmbH entsprechen und zudem keine herabwürdigenden und/oder verleumderischen Inhalte haben, die geeignet sind, das Anstandsgefühl eines billig und gerecht Denkenden zu verletzen und/oder sonst rechts- insbesondere verfassungswidrig sind.

5.8 Der Kunde verpflichtet sich, nach Mitteilung über die Bereitstellung des Films durch die onTour Media, den Ergebnisfilm binnen von sechs Monaten aus der App downzuloaden. Nach Ablauf dieser 6 Monate wird der Film aus der App gelöscht.

 

6. Vergütung

6.1 Vergütung bei Buchung über die Web-site der onTour Media

Die Vergütung der Leistungen der onTour Media erfolgt im Rahmen der Buchung des Erlebnisses über die Website der onTour Media zu dem dort genannten Preis. Der angegebene Preis ist bindend und versteht sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer entsprechend dem Preisanga-bengesetz.

6.2 Vergütung bei Buchung über einen (Rei-se-)Veranstalter

Die Vergütung der Leistungen der onTour Media erfolgt bei der Buchung des Erlebnis-ses über einen (Reise-)Veranstalter zu den von diesem festgelegten Konditionen. Es gelten in diesem Falle die Bestimmungen über die Vergütung des jeweiligen (Reise-) Veranstalters.

6.3 Zahlungsmethoden

Die onTour Media akzeptiert die auf ihrer Website zum Zeitpunkt der Buchung genannten Zahlungsmethoden.
Mit der Buchung über die Website der onTour Media bestätigt der Kunde, dass die von ihm getätigten Zahlungsdetails gültig und richtig sind.
Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, bzw. des Kreditinsti-tuts/ Kreditkartenanbieters des Kunden. Die onTour Media ist daher nicht verantwortlich für eventuelle Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren, die von dem Kreditinstitut/ Kreditkartenanbieter des Kunden aufgrund von Zahlungen an die onTour erhoben wer-den.

 

7. Rabatte und Gutscheine

7.1 Rabattaktionen ermöglichen die Buchung des Erlebnisses zu einem reduzierten Preis. Hierzu kann die onTour Media Rabattgutscheine ausgeben. Rabattgutscheine haben eine begrenzte Gültigkeit und einen Mindestbestellwert, der sich aus dem jeweiligen Rabattgutschein oder den Rabattbedingungen ergibt. Sie sind nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar. Eine Bar-auszahlung eines Rabattgutscheins ist nicht möglich. Pro Buchung ist nur ein Rabattgutschein einlösbar.

7.2 Gutscheine, die der Kunde bei Buchung des Videoprojektes Berlin über einen (Reise-)Veranstalter erhält, sind keine Rabattgutscheine nach Maßgabe von Ziffer 7.1, sondern dienen lediglich dazu, die bereits bei dem (Reise-)Veranstalter gebuchten Leistungen direkt gegenüber der onTour Media einzulösen.

 

8. Übertragbarkeit der Buchung

Das gebuchte Erlebnis kann innerhalb des bei der Buchung angegebenen Zeitraums auf eine andere Schulklasse übertragen werden. Hierzu muss der Kunde die ggf. neue Teilnehmerzahl sowie das neue Durchschnittsalters spätestens 5 Werktage vor dem Erlebnis gegenüber der onTour Media in Textform unter Hinweis auf die Änderung angeben. Der Leistungsinhalt der onTour Media bleibt von der Änderung unberührt. In diesem Zusammenhang stellt die onTour Media ins-besondere keine neuen Zugangsdaten für die Teilnehmergruppen zur Verfügung.

 

9. Widerrufsrecht

9.1 Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

9.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

9.3 Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde onTour Media (onTour Me-dia GmbH, Schönhauser Allee 36-39, Kultur-brauerei Hof 3, Gebäude 8, Aufgang 7, 10435 Berlin , Telefonnummer: 030 6293 1521, E-Mail-Adresse: [email protected] ) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das der Buchungsbestätigung beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

9.4 Folgen des Widerrufs

der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat onTour Media dem Kunden alle Zahlungen, die sie von dem Kunden erhalten hat, einschließlich eventueller Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von onTour angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt habt), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei onTour Media eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die onTour Media dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrück-lich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleis-tungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde onTour Media einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde onTour Media von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

10. Technische Anforderungen

Das Erlebnis selbst ist grundsätzlich App-basiert. Der Kunde muss daher über ein internetfähiges Endgerät verfügen, um das Angebot der onTour Media vollumfänglich nutzen zu können. Die onTour Media empfiehlt während des Erlebnisses die Verwen-dung eines Smartphones/ Tablets. Der Kunde kann in diesem Fall die App im Appstore oder in der Google Play Store App auf sein mobiles Endgerät herunterladen und nach Eingabe der Zugangsdaten vollumfänglich nutzen. Die App funktioniert während des Erlebnisses auch im Offline-Modus.

Gem. Ziffer 4.2 führt der Kunde die dem Erlebnis vor- und nachgelagerten Tätigkeiten über das Portal, das über die Desktop-Version erreichbar ist, durch. Hierfür benötigt der Kunde einen Computer/ Laptop.

Der Kunde stellt sicher, dass mindestens ein Teilnehmer pro Gruppe über ein internetfähiges Endgeräte verfügt, auf dem die App zum Zeitpunkt der Durchführung des Erlebnisses installiert ist.

 

11. Nutzung der App

Die Nutzung der App unterliegt vollumfänglich den App-Nutzungbedingungen.
 

12. Urheber- und Nutzungsrechte

Unter Umständen werden im Rahmen des Cuttings Materialien (Bilder/Videos) der onTour Media verwendet, die urheberrechtlich geschützt sind.

Soweit durch den Ergebnisfilm urheberechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstanden sind oder noch entstehen, räumt die onTour Media dem Kunden die erforderli-chen, nicht ausschließlichen, weiter über-tragbaren Nutzungsrechte ein. Dies umfasst

• Das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, den Ergebnisfilm / Teile des Ergebnisfilms im Rahmen der eingeräumten Nutzungsarten beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild- / Tonträgern – zu vervielfältigen und zu verbreiten, insbesondere innerhalb der Schulklasse zu zeigen.

Von der Nutzungsrechteeinräumung aus-drücklich nicht erfasst sind das Senderecht sowie das Recht der öffentlichen Zugäng-lichmachung.

Es handelt sich um ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur nicht kommerziellen Nutzung.

 

13. Werbung

13.1 Die onTour Media darf das eigene Unternehmen sowie bei Buchung über einen (Reise-)Veranstalter auch dessen Unternehmen in dem Ergebnisfilm z.B. durch Einblendung des Logos bewerben.

13.2 Die onTour Media verwendet das im Rahmen des Videoprojekts Berlin entstandene Material nicht zu Werbezecken.

 

14. Datenschutz

14.1 Es werden zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Geschäftszwecke personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Dies geschieht im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die von dem Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von der onTour Media ausschließlich zu den sich aus dem Vertrag oder diesen AGB ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG) sowie der Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) erhoben, gespeichert und verarbeitet.

14.2 Eine Weitergabe der personenbezo-genen Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht. Dies gilt nicht in Hinblick auf die Wei-tergabe an zur Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte im Rahmen der Vertragsabwicklung. Eine Übermittlung der Daten an zur Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte erfolgt ebenso nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das zur Vertragsab-wicklung erforderliche notwendige Minimum. Alles weitere regelt die Datenhinwei-serklärung für Lehrkräfte als Vertragspartner. Diese ist einsehbar unter … .

14.3 Der Kunde hat jederzeit die Möglich-keit, die von ihm gespeicherten Daten än-dern oder löschen zu lassen. Jedoch besteht dieses Recht dann nicht, wenn deren Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Darüber hinaus besteht es nicht, wenn die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung sowie Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und der onTour Media erforderlich sind und für diese Zwecke gespeichert werden müssen.

 

15. Datensicherheit

Die onTour Media setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des Art. 32 der DSGVO ein, um anfallende oder erhobene personenbezogene Daten zu schützen, insbesondere gegen zu-fällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen den Angriff unberechtigter Personen. Die Sicherheitsmaßnahmen der onTour Media sind entsprechend der technologischen Möglichkeiten orientiert und werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

 

16. Höhere Gewalt

16.1 Im Falle höherer Gewalt werden beide Parteien von ihren Leistungen frei. Bei hö-herer Gewalt handelt es sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung um ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis (BGH, Urt. v. 16.05.2017, Az. X ZR 142/15).

16.2 Das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer, Demonstrationen, die Sicherheitsfolgen bei Auffinden verdächtiger Gegenstände, schlechtes Wetter einschließlich Eis, Schnee und Sturm sowie bekannte Pandemien fallen in keinem Fall unter den Begriff „höhere Gewalt“. Diese Ereignisse unterliegen der Risikosphäre des Kunden.

16.3 Diese Klausel entfaltet ihre Wirkung insbesondere nicht mehr im Zusammenhang mit der aktuellen COVID-19-Pandemie. Eine Klausel zu höherer Gewalt kann ihre Wirkung nur für Ereignisse entfalten, die für die Vertragspartner bei Vertragsschluss unvor-hersehbar und nicht erkennbar waren. Hier gelten die Spezial-Regelungen nach Ziffer 20.

16.4 OnTour Media haftet nicht für unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Durchführung des Ereignisses unmöglich machen und nicht vom onTour Media zu vertreten sind. Muss das Ereignis infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung abgesagt werden und ist onTour Media nicht direkt Adressat der behördlichen Verfügung, hat der Kunde einen Anspruch auf Vertragsanpassung gegenüber onTour Media.

 

17. Absage / Verlegung / Stornierungsbedingungen

17.1 Stornierungsbedingungen bei Buchung über die Website der onTour Media

Sagt der Kunde aus einem anderen, außerhalb von Ziffer 16 liegenden und von onTour Media nicht zu vertretenden Grund die Durchführung des Erlebnisses ab oder möchte der Kunde dieses verlegen, hat er dies onTour Media unverzüglich in Textform an-zuzeigen und den entsprechenden Rücktritt vom Vertrag gegenüber onTour Media in Textform zu erklären, sofern er die Buchung über die Website der onTour Media vorgenommen hat. In diesem Fall ist der Kunde gegenüber onTour Media zum Ersatz des Schadens abzüglich ersparter Aufwendung verpflichtet. Trägt onTour Media an der Absage oder der Verlegung ein Mitverschulden, erhält onTour Media einen verminder-ten Entschädigungsbetrag nach Maßgabe der beiderseitigen Verantwortung.

17.2 OnTour Media hat den Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes zum vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Preis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Eine Ausfallentschädigung ist bei Buchung der Erlebnisses über die Website der onTour Media dabei gemessen am Rücktrittszeitpunkt in folgender Höhe der vereinbarten Vergütung fällig:

• bis 11:00 Uhr am Anreisedatum kostenfrei

• ab 11:01 Uhr am Anreisetag  100 % der vereinbarten Vergütung

17.3 Nach Durchführung des Erlebnisses und Übermittlung des Materials durch den Kunden an die onTour Media gem. Ziffer 5.6 ist keine kostenreduzierte Stornierung mehr möglich.

17.4 Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass durch die Stornierung ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die angesetzten Pauschalen entstanden ist.

17.5 Stornierungsbedingungen bei Buchung über einen (Reise-)Veranstalter

Bei einer Buchung des Erlebnisses über einen (Reise-)Veranstalter gelten dessen Stornierungsbedingungen vollumfänglich. Die Ziffern 17.1 – 17.4 finden keine Anwendung.

 

18. Mängel und Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelgewähr-leistungsrechte, insbesondere die § 327e, §§ 327i ff. BGB.
 

19. Haftung

19.1 Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. OnTour Media haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch insbesondere für

a) die ordnungsgemäße Erfüllung der ver-traglich vereinbarten Leistungen und

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.

19.2 Auf Schadensersatz haftet die onTour Media– gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der onTour Media, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit der onTour Media, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet die onTour Media nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie

b) für Schäden aus der Verletzung einer we-sentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermög-licht und auf deren Einhaltung der Vertrags-partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der onTour Media auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens in maximaler Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt.

19.3 Die Haftungsfreistellung nach Absatz 2 gilt auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der onTour Media.

19.4 Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit durch onTour Media oder ihre Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Dienstleistung übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsge-setz.

19.5 Der Kunde hält onTour Media unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die dadurch entstehen, dass das nach Ziffer 5.6 zur Verfügung gestellte Material gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Foto-/Bild- und Namensrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte, Persönlichkeitsrechte) oder sonstige gesetzliche Vor-schriften verstößt. Die Freistellungsver-pflichtung erstreckt sich auch auf alle etwaig anfallenden Abmahn-, Gerichts- und Rechts-verfolgungskosten.

 

20. Corona-Spezialklausel

20.1 Beide Parteien kennen die Risikolage, dass durch die COVID-19-Pandemie ein Risi-ko einer möglichen Absage oder ein Verlegungszwang für das Erlebnis bestehen kann. Dies gilt insbesondere, wenn für den geplanten Zeitraum der Klassenreise künftig ein behördliches Verbot erlassen werden sollte, da die Pandemie und ihre potentiellen Folgen für die Planung und -umsetzung der Klassenreise nun vorhersehbar sind. Ein solches Verbot kann etwa in einer Reisebe-schränkung liegen oder in einem Verbot, sich in Gruppen im öffentlichen Raum zu-sammenzufinden.

20.2. Die Organisation und Durchführung des Erlebnisses ist für den Kunden unmöglich wenn,

a) eine behördliche Verbotsverfügung oder

b) eine Risikolage vorliegt, deren Gefahrenprognose derzeit noch nicht getroffen wer-den kann, aber die Vorgaben der jeweiligen zuständigen Gesundheitsbehörde in Berlin, das RKI (Robert Koch Institut) und/oder der WHO eine sichere Durchführung des Erleb-nisses unwahrscheinlich erscheinen lassen.

20.3 Die Parteien vereinbaren für den Ausfall des Erlebnisses bei Vorliegen einer der Hinderungsgründe gem. 20.2 eine Vertragsanpassung entsprechend der Wahlmöglichkeiten unter 20.4 und 20.5 (Verlegung, Absage). Im Fall einer behördlichen Verbotsverfügung gem. 20.2 a) hat der jeweilige Adressat des Verbotes dem anderen Vertragspartner unverzüglich in Kenntnis zu setzten.

20.4 Corona-bedingte Verlegung
Die Parteien vereinbaren bei Vorliegen einer der unter 20.2 aufgeführten Gründe, dass abweichend der Angaben betreffend den Zeitpunkt des geplanten Erlebnisses aus dem Vertrag, eine Verlegung des Erlebnisses zu einem späteren Zeitpunkt bis maximal 12 Monate nach dem ursprünglich geplanten Termin erfolgen kann.
Verlegung bedeutet, dass das geplante Er-lebnis mit demselben Leistungsinhalt und – Umfang zu einem späteren Zeitpunkt statt – findet. Die Termins-Findung liegt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit seitens der onTour Media. Der Wunsch einer Verlegung ist der onTour Media in Textform innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden der Hinderungsgründe gem. 20.2 anzuzeigen.

Macht der Kunde von dem Angebot der Verlegung Gebrauch, ist er entgegen etwaiger entgegenstehenden Regelung aus Ver-trag und/oder AGB nicht dazu verpflichtet, den Rücktritt zu erklären; in diesem Fall ist der Kunde gegenüber der onTour nicht zur Zahlung von Stornierungsgebühren gegenüber der alten Vereinbarung verpflichtet.

Die bereits geleistete Zahlung wird auf das neue Erlebnis angerechnet.
Insofern eine Corona-bedingte Verlegung nicht möglich ist, gelten die Bestimmungen bezüglich der vollständigen Corona-bedingten Absage nach 20.5.

20.5 Kostenfreie Corona-bedingte Absage
Lehnt der Kunde eine Verlegung ab und kann er aufgrund eines der unter 20.2 ge-nannten Gründe die Klassenreise nicht durchführen und entfällt deshalb auch das Erlebnis, so kann der Kunde bis zum Anreisetag kostenfrei gegenüber der onTour Me-dia stornieren. Dies gilt auch im Falle einer Buchung des Erlebnisses über einen (Reise-)Veranstalter. Es genügt hierfür die Text-form.

Versäumt der Kunde die pandemiebedingte Absage bis zum Anreisetag ist er der onTour Media zum Ersatz des Schadens abzüglich ersparter Aufwendung verpflichtet (sog. Ersatzanspruch als Ausfallentschädigung). Der Stornosatz wird in diesem Fall gegenüber der Regelung aus Ziffer 17.2 dahingehend angepasst, dass eine Reduzierung des hier vereinbarten Stornosatzes um 10 % erfolgt. Somit ist in diesem Falle eine Stornierungs-gebühr i.H.v. 70% der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass durch die Stornierung ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als diese Pauschale entstanden ist.

 

21. Schlussbestimmungen

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des IPR.

21.2 Sofern gesetzlich kein anderer gesetz-lich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

21.3 Diese AGB in Zusammenhang mit dem individuellen Vertrag enthalten, inklusive Anlagen, alle zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bestimmungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform gem. § 126 b BGB. Diese liegt vor, wenn die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben ist, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wurde. Erklärungen per E-Mail genügen den Erfordernissen des § 126 b BGB. Das gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.

21.4 Sollte eine Regelung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder wenn die AGB oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt von den Parteien eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall der Regelungslücke.

Stand: März 2022

*Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text weitestgehend die männliche Form verwendet.